Handelsgesetzbuch (HGB) Handelsgeschäfte

Handelsgesetzbuch (HGB)
Viertes Buch 4
Handelsgeschäfte

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.6.2023 I Nr. 154

§ 435 HGB Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

Die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine in § 428 genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.